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DE: Information TSE

 

KassenSichV und Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) gilt in Deutschland seit Oktober 2020. Sie betrifft alle Unternehmen, die mit digitalen Kassensystemen oder Registrierkassen arbeiten. Im Zuge der KassenSichV wurden die Richtlinien an die Kassenführung erweitert und neue Anforderungen an digitale Aufzeichnungen gestellt: Wie die Kassenmelde- und Belegausgabepflicht. Zudem müssen alle digitalen Kassensysteme eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) haben.

Was ist die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)?

Die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist eine Schutzmaßnahme vor Manipulationen an digitalen Aufzeichnungen. Mithilfe der TSE soll verhindert werden, dass die Aufzeichnungen, die mit dem Kassensystem getätigt werden, nachträglich geändert oder gelöscht werden. Ascend hat eine Cloud TSE eingerichtet die durch einen externen Signaturpartner betrieben wird.


Welche Daten müssen auf den Beleg gedruckt werden?

Die KassenSichV regelt nicht nur die Bereitstellung des Belegs, sondern auch, welche Informationen auf dem Beleg gedruckt werden müssen.

    Vollständiger Name und Anschrift des Geschäfts

    Datum und Uhrzeit der Belegausstellung

    Art und Menge der Bestellungen

    Rechnungsnummer

    Zu zahlender Betrag und Steuerbetrag

    Abgesicherte Daten laut KassenSichV

    Optional ein QR-Code


 

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