DE: Information TSE
KassenSichV und Technische
Sicherheitseinrichtung (TSE)
Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) gilt in Deutschland seit Oktober 2020. Sie betrifft alle Unternehmen, die mit digitalen Kassensystemen oder Registrierkassen arbeiten. Im Zuge der KassenSichV wurden die Richtlinien an die Kassenführung erweitert und neue Anforderungen an digitale Aufzeichnungen gestellt: Wie die Kassenmelde- und Belegausgabepflicht. Zudem müssen alle digitalen Kassensysteme eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) haben.
Was ist die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)?
Die technische
Sicherheitseinrichtung (TSE) ist eine Schutzmaßnahme vor Manipulationen an
digitalen Aufzeichnungen. Mithilfe der TSE soll verhindert werden, dass die
Aufzeichnungen, die mit dem Kassensystem getätigt werden, nachträglich geändert
oder gelöscht werden. Ascend hat eine Cloud TSE eingerichtet die durch einen externen Signaturpartner betrieben wird.
Welche Daten müssen auf den Beleg gedruckt werden?
Die KassenSichV regelt nicht nur die Bereitstellung des Belegs, sondern auch, welche Informationen auf dem Beleg gedruckt werden müssen.
● Vollständiger Name und Anschrift des Geschäfts
● Datum und Uhrzeit der Belegausstellung
● Art und Menge der Bestellungen
● Rechnungsnummer
● Zu zahlender Betrag und Steuerbetrag
● Abgesicherte Daten laut KassenSichV
● Optional ein QR-Code